Schweizerische Schälmühle
E. Zwicky AG
CH-8554 Müllheim-Wigoltingen
Telefon: +41 (0) 52 - 763 17 44
info@zwicky.ch
Wahrnehmung des Hausrechts:
Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 641 (Eigentum)
Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 926 (Schutz des Eigentums)
Verhinderung von unbefugten Zutritten gemäß Weisung der Lebensmittelsicherheit:
Lebensmittelgesetz (LMG) und dazugehörige Verordnungen
Kantonales Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau
Kantonales Polizeigesetz des Kantons Thurgau
Vorbeugung von Einbrüchen und Diebstählen:
Strafgesetzbuch (StGB), relevante Artikel für Eigentumsdelikte
Kantonales Polizeigesetz des Kantons Thurgau
Gefahrenabwehr:
Kantonales Polizeigesetz des Kantons Thurgau
Gesetzgebung zu öffentlicher Sicherheit und Ordnung des Kantons Thurgau
Verhütung bzw. Aufklärung von Straftaten:
Strafprozessordnung (StPO) für die Verwendung als Beweismittel
Strafgesetzbuch (StGB), relevante Artikel zur Prävention und Aufklärung
Aufklärung von Inventurdifferenzen:
Obligationenrecht (OR), relevante Artikel zu Geschäftsbeziehungen
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen:
Obligationenrecht (OR), Artikel zur Vertragshaftung und außervertraglichen Haftung
Verwendung von Aufzeichnungen als Beweismittel in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren:
Zivilprozessordnung (ZPO) für zivilrechtliche Verfahren
Strafprozessordnung (StPO) für strafrechtliche Verfahren
72 Stunden
a) Ihre Rechte
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Personendaten und Aufzeichnungen, über die Zwecke der Verarbeitung, über eventuelle Übermittlungen an andere Stellen und über die Dauer der Speicherung.
Wenden Sie sich hierzu an folgende Stelle:
b) Übermittlung Ihrer persönlichen Informationen
Die Aufzeichnungen können zum Zweck der Rechtsverfolgung als Beweismittel an Strafverfolgungsbehörden übermittelt oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen an Rechtsanwälte, Bevollmächtigte oder Gutachter übermittelt und vor Gericht verwendet werden und Auftragnehmern oder Sicherheitsdiensten, die uns eine Dienstleistung erbringen, einschliesslich Versicherern und Beratern, für berechtigte Zwecke offengelegt werden.
c) Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer Personendaten
Sollten Sie Bedenken oder Fragen zur Verarbeitung Ihrer Personendaten und Informationen haben, können Sie sich an die oben angegebene Firmenadresse oder an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz/EDÖB wenden.
Schweizerische Schälmühle
E. Zwicky AG
CH-8554 Müllheim-Wigoltingen
EDÖB – Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Feldeggweg 1
3003 Bern
Schweiz
Telefon: +41 58 462 43 95
d) Dauer der Speicherung
Die Videoaufzeichnungen werden für einen Zeitraum von 72 Stunden bzw. drei Tagen gespeichert. Diese Aufbewahrungsfrist basiert auf der Notwendigkeit der Videoaufzeichnung für die zuvor genannten Zwecke sowie auf der Gegebenheit, dass die Pforte bzw. der zuständige Empfangsmitarbeiter von Freitag, 16:00 Uhr, bis Montag, 07:30 Uhr, nicht besetzt ist.
Eine Auswertung der Aufnahmen erfolgt anlassbezogen bei Vorgängen, die eine Recherche erfordern. In diesen Fällen können die Aufzeichnungen an Anwälte, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte übermittelt oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen verwendet und entsprechend der Verfahrensdauer auch über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.